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Anhörung zum geplanten Saarländischen Wohnraumfördergesetz am 6. Juni 2024

Aktuelles

Der SoVD Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland wurde vom Saarländischen Ausschuss des Inneren aufgefordert, eine Stellungnahme zum geplanten Saarländischen Wohnraumfördergesetz abzugeben. Dieser Aufforderung und damit Möglichkeit, seine Positionen einfließen lassen zu können, ist er gerne nachgekommen. Helmut Burkhardt als Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses auf Landesebene und Landesgeschäftsführer Christian Dirb haben gemeinsam die Stellungnahme verfasst.

Namensschild für SoVD-Landesgeschäftsführer Christian Dirb

Seit über 20 Jahren gibt es solch ein Gesetz im Saarland nicht und man orientiert sich bislang am Wohnraumfördergesetz des Bundes. Worum geht es hierbei?

Ziel des Saarländischen Wohnraumfördergesetzes ist die Schaffung von zusätzlichem gefördertem Wohnraum im Saarland. Einerseits erhalten Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaft oder auch Privatpersonen Fördergelder zur Schaffung von Wohnraum. Das können sowohl Neubauten aber auch Sanierungen von Wohnraum für Vermietungszwecke sein. Dabei gibt es eine Mietpreisbindung, die die Miethöhe sowie die Dauer für die maximale Miethöhe vorgibt.

Um solche eine Wohnung anmieten zu können, bedarf es eines sogenannten Wohnraumberechtigungsscheins, denn diese geförderten Wohnungen dürfen nur per Wohnungsberechtigungsschein vermietet werden. Den erhalten Personen von ihren Kommunen, wenn sie die dafür vorgesehene maximale Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Dabei steht das Saarland vor besonderen Herausforderungen. Zum einen ist laut Statistischem Landesamt das Durchschnittsalter der Bevölkerung mit 46,5 Jahren um 2 Jahre höher als der Bundesdurchschnitt. Zum anderen sinkt laut Statistischem Landesamt die Einwohnerzahl von 989 000 in 2023 bis 2040 auf 932 000. Das verdeutlicht, dass das Saarland vor noch größeren demografischen Herausforderungen steht, die sich auch auf dem Wohnungsmarkt abbilden werden, in dem die Nachfrage nach mehr barrierefreiem Wohnraum, Apartments mit Pflegeservice oder auch Mehrgenerationenhäuser wahrscheinlich geben wird.

Die Eigenheimquote ist im Saarland mit ca. 60 Prozent im Vergleich zu anderen Bundesländern recht hoch. Doch wie sind Stand und Bedarf für solch ein Wohnraumfördergesetz? Das Pestel-Institut hat in seiner Erhebung aus diesem Jahr einen Bedarf an gefördertem Wohnraum im Saarland von ca. 13.000 Wohnungen festgemacht. Dem stehen aktuell 637 Sozialwohnungen entgegen.

Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Daten und Fakten hat der SoVD seine Stellungnahme formuliert und  Konkretisierungsvorschläge zu dem geplanten Saarländischen Wohnraumfördergesetz formuliert, wie z. B. eine gesetzliche Vorgabe zur Förderung von barrierefreien Wohnungen, Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort in den Kommunen, um individuelle Lösungen der Wohnraumproblematik zu finden.

Außerdem fordert er eine Konkretisierung der Mietbindungsdauer von wenigstens 20 Jahren, klare Förderkriterien und -bedingungen sowie die Festlegung der Höhe der Fehlbelegungsabgabe für Fälle, in denen die Voraussetzungen für die Förderung nachträglich nicht mehr vorliegen. Damit würde eine nicht beabsichtigte Subvention an einkommensstärkere Haushalte verhindert und Mittel für weitere soziale Wohnbauprojekte zurückgeführt werden.

Diese und weitere wichtige Punkte hat Landesgeschäftsführer Christian Dirb auf der Ausschusssitzung des Inneren am 6. Juni in Saarländischen Landtag in der Anhörung eingebracht. Alles in allem ist der Gesetzesentwurf zum Saarländischen Wohnraumfördergesetz positiv zu bewerten, kommt er doch noch zu rechten Zeit.