Barrierefreiheit betrifft uns alle. Nicht nur Menschen mit einer dauerhaften Behinderung, kurzzeitig verletzte oderältere Personen profitieren von einer barrierefrei gestalteten Umwelt ohne Hindernisse, sondern auch Personen,die im Alltag mit Einkaufstrolley, Koffer, Fahrrad oder Kinderwagen unterwegs sind. Das zeigt auch, dass jederMensch situativ, kurzzeitig oder gar in einzelnen Lebensphase in seiner Mobilität eingeschränkt sein kann.
Alltägliche fußläufige Wege im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sind durch bauliche Bedingungen jedoch häufig erschwert. Viele Gehwege, Treppen, Rampen und Straßenüberquerungen sind nicht barrierefrei gestaltet. Die mangelhafte Ausgestaltung behindert damit die gesellschaftliche und gleichberechtigte Teilhabe aller. Aus diesem Grund besteht ein großer Handlungsbedarf darin, ein Bewusstsein bei Verantwortlichen in den Gemeinden für die Mängel zu schaffen. Eine anerkannte Methode zur Bewertung der Qualität von Fußverkehrsnetzen in Bezug auf die Barrierefreiheit gibt es bislang nicht. Eine Priorisierung in der Mängelbehebung kann deshalb nicht gezielt stattfinden.
Die Dissertation von Teresa Engel setzt genau an diesem Punkt an. Im Rahmen einer Online- Befragung soll herausgefunden werden, wie stark die Nutzung von Gehwegen, Treppen, Rampen und Straßenüberquerungen erschwert wird, wenn diese nicht nach den anerkannten Regelwerken errichtet wurden. Hierzu werden verschiedene Situation im öffentlichen Raum abgefragt, die je nach Nutzendengruppe, z. B. geheingeschränkte, rollator- oder rollstuhlnutzende, sehbehinderte, blinde Personen, variieren können. Die Antwortmöglichkeiten reichen von keiner Erschwernis, über geringe, erhöhte bis hin zu starke Erschwernis oder ohne fremde Hilfe nicht nutzbar.
Auf Basis der persönlichen Einschätzungen von betroffenen Personen sowie Gesprächen mit Fachleuten aus Forschung und Praxis sowie Literaturrecherchen wird im Rahmen der Arbeit eine Methode zur Bewertung von Fußverkehrsnetzen in Hinblick auf die Barrierefreiheit entwickelt. Die Ergebnisse der Bewertung geben an, welche Qualität das untersuchte Fußverkehrsnetz aufweist und für welche Personengruppen Defizite bestehen. Die Schaffung einer definierten Mindestqualität ist notwendig, um mobilitätseingeschränkten Personen eine selbstständige Nutzbarkeit des öffentlichen Raums im Sinne barrierefreier Mobilitätsketten zu ermöglichen.
Die im Rahmen der Arbeit zu entwickelnden Abstufungen in der Qualität zeigen an, für wen die Nutzung wie starkerschwert wird und wo der dringendste Handlungsbedarf besteht. So sollen Mängel im Fußverkehrsnetz in Bezug auf die Barrierefreiheit identifiziert und Lücken geschlossen werden. Ziel muss sein, dass mindestens ein Wegvom Startpunkt zum Zielort barrierefrei gestaltet ist. Mit Hilfe der Bewertung soll den Gemeinden somit ermöglicht werden, den Umbaubedarf im Bestand zu identifizieren und anschließend zu priorisieren. Durch die anschließende schrittweise Behebung der Mängel wird die uneingeschränkte Teilhabe und somit der Fußverkehr im Allgemeinen gefördert.