Durch die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages werden Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis jetzt steuerlich mehr entlastet und das schon ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Denn: Der Pauschbetrag ist nach dem GdB gestaffelt und liegt zwischen 384 Euro bei einem GdB von 20 und 2.840 Euro bei einem GdB von 100. Für blinde Menschen ist der Pauschbetrag auf 7.400 Euro gestiegen.
„Bei zunehmenden körperlichen Einschränkungen sollten auch unsere Mitglieder über die Beantragung eines Grades der Behinderung nachdenken und die vorgesehenen steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen“, meint Sven Heidenmann, aus dem Beratungszentrum in Kaiserslautern. „Außerdem empfehlen wir allen, die schon einen anerkannten Grad der Behinderung haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt“, rät Heidenmann weiter.
Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Rheinland-Pfalz/Saarland beantworten Fragen rund um das Thema Behinderung und unterstützen Sie bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder eines Schwerbehindertenausweises. Der SoVD ist telefonisch unter 06131 6930165oder 0631 73657 zu erreichen bzw. per Mail info@sovd-rps.de.