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Was, Wer, Wo, Wie, Wann – hier finden Sie alle Informationen und Regeln die für Sie wichtig sindCorona Booster Impfung

Was ist eine Boosterimpfung?

Bei der Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) handelt es sich um eine erneute Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen m-RNA-Impfstoffs. Ziel der Auffrischungsimpfung ist, bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, den Impfschutz zu erhöhen. Der Einsatz von Auffrischungsimpfungen bei bestimmten Personengruppen wurde am 2. August 2021 von der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen.

Wer kann und soll sich impfen lassen?

Seit September werden bestimmten Personengruppen sogenannte Auffrischungsimpfungen angeboten. Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen und haben Anspruch auf eine Übernahme der anfallenden Kosten. Für einige Personengruppen ist eine Booster-Impfung besonders sinnvoll.

Wichtige Personengruppen:

  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Personen mit einer Immunschwäche (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Personen mit einer schweren Immunschwäche oder Immunsuppression (i.d.R. ab 4 Wochen nach Grundimmunisierung)
  • Menschen ab 80 Jahren (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Menschen ab 60 Jahren nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Personal, das regelmäßig in Kontakt mit infektiösen Menschen steht, zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit einer schweren Immunschwäche (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Personen, die mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurden (i.d.R. ab 4 Wochen nach Grundimmunisierung)
  • Personen, die ihre vollständige Impfserie mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca bekommen haben (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
  • Personen, die nach einer Coronavirus-Infektion eine Impfdosis eines Vektor-Impfstoffs erhalten haben (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)

Bezüglich der Altersgruppen empfiehlt die STIKO Auffrischungsimpfungen für Personen ab 70 Jahren.
 

Wo kann man sich impfen lassen?

Auffrischungsimpfungen können durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, (mobilen) Teams der Impfstellen, durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte oder auch in den Impfzentren der Länder erfolgen. Die Organisation und Durchführung der Auffrischungsimpfung liegt dabei in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Impfzentren Rheinland-Pfalz:

Kaiserslautern, Opelstraße 3 (Opelgelände)
Mainz, An der Bruchspitze 50
Neustadt (Weinstraße), Chemnitzer 2
Koblenz, Jupp-Gauchel-Straße 10
Ingelheim am Rhein, Konrad-Adenauer-Straße 51/5
Trier, In den Moselauen 1 (Messehallen)

Außerdem verkehren zusätzlich Impfbusse durch das ganze Bundesland.

Impfzentren Saarland:

Saarbrücken, Am Schanzenberg (Messehalle 1-2)
Saarlouis, Fasanenallee 30
Neunkirchen (Saar), Redener Straße 20
Lebach, Weinheckstraße (Graf-Haesler-Kaserne)

Welche Corona Regeln gelten in Rheinland-Pfalz und im Saarland?

Rheinland-Pfalz:
Das Bundesland setzt seit längerer Zeit auf die 2G-Plus-Regelung: Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.

Saarland:
Hier gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung - etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und bei Sportveranstaltungen. Eine Verschärfung zu 2G wird derzeit nicht als notwendig angesehen

Wem empfiehlt die STIKO zu Auffrischungsimpfungen?

  • Personen ab 70 Jahren,
  • Bewohnerinnen und Bewohnern beziehungsweise Betreuten in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen (auch unter 70 Jahren),
  • Pflegepersonal und andere Tätigen, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientinnen- und Patientenkontakt,
  • Personen mit einer Immundefizienz,
  • Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden.

Bitte beachten Sie, dass sich Regeln und Beschlüsse jederzeit ändern können.