Die meisten Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen möchten sich vor der Wahl einer Pflegeeinrichtung gründlich über deren Qualität informieren. Doch vielerorts ist das in Deutschland fast unmöglich. Der Grund ist einfach: Obwohl vorhanden, werden in den meisten Bundesländern zu wenige Informationen bereitgestellt. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie der Bertelsmann Stiftung, die vor Kurzem veröffentlicht wurde. Auch der SoVD bemängelt, dass Betroffenen somit wichtige Entscheidungskriterien bei einer wesentlichen und schwierigen Lebensentscheidung vorenthalten bleiben.
Die Untersuchung der Bertelsmann Stiftung stellt hinsichtlich der Transparenz große Unterschiede unter den Bundesländern fest. Demnach stellen die meisten Länder den Verbraucher*innen nur ungenügende Informationen über die Qualität von Pflegeheimen zur Verfügung.
Wichtige Informationen bleiben unter Verschluss
Wichtige Angaben wie etwa zum Personaleinsatz seien zwar durchweg vorhanden, blieben aber unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann. Auch, welche Einrichtungen grundsätzlich personell gut aufgestellt sind, sei für Betroffene meist nicht nachzuvollziehen. In lediglich sechs von 16 Ländern erhielten Verbraucher*innen Informationen über den Personalschlüssel oder schwerwiegende Mängel in Einrichtungen. In zehn Ländern gelangten hingegen die Daten, die sich aus Prüfungen der landesrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden ergaben, bewusst nicht an die Öffentlichkeit. Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim für sich selbst oder ihre Angehörigen sind, entgingen damit Informationen zu wesentlichen Auswahlmerkmalen, kritisiert die Stiftung.
Die Ergebnisse der Studie zur unterschiedlichen Transparenz besagen für die Länder im Einzelnen: Allein Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, sodass sie allgemein verfügbar sind.
In Baden-Württemberg und Hessen sind die Pflegeheime nach Angaben der Stiftung zumindest verpflichtet, ihre Prüfungsergebnisse selbst zu veröffentlichen. Weil sie jedoch derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar sind, ist der Zugang eingeschränkt. In den Ländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen ist eine Publikation der Prüfergebnisse von Gesetz wegen nicht vorgesehen. Noch schwerer wiegt: Die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzen offenbar bestehende Gesetze aus unterschiedlichen Gründen nicht um.
Fehlende Rechtsvorgaben oder mangelnde Umsetzung
Mangelnde Durchsichtigkeit und damit Orientierungshilfe entstehen demnach entweder, weil es an landesrechtlichen Regelungen mit Veröffentlichungspflicht fehlt, oder aber, weil gesetzliche Vorgaben nicht greifen.
Über den sogenannten Pflege-TÜV sind hingegen auf Bundesebene bereits seit einigen Jahren Kernergebnisse aus Prüfungen zur Qualität einsehbar.
Um gegen erhebliche Informationslücken vorzugehen, sollten alle Bundesländer die relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, auch offenlegen, fordert die Stiftung. Es brauche flächendeckend konkrete gesetzliche Vorgaben, die konsequent umzusetzen seien. Auch Verbraucher*innen, Informationsportale, Beratungsstellen und Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zugreifen können.
SoVD setzt sich für Pflegebedürftiger und Angehörige ein
Die Stiftung betonte gleichzeitig, dass pandemiebedingt monatelang die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden unterbrochen waren.
Auch der SoVD setzt sich – unter anderem im Qualitätsausschuss mit beratender Funktion – für die Rechte Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen ein.
Aus SoVD-Sicht ist es sehr wichtig, dass Betroffene umfassende Informationen für ihre Entscheidungsfindungen erhalten. Derzeit entschei die Leistungserbringer*innen, also die stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste, auf welche Weise und in welchem Umfang Informationen über die Qualität von Pflege zur Verfügung gestellt werden.