Insbesondere die Kritik des Bundesrechnungshofes am derzeitigen Träger der UPD findet in dem Gutachten Gehör. Der Bundesrechnungshof hatte bemängelt, dass bis zum Ablauf der aktuellen Förderphase 20 Millionen Euro an den Mutterkonzern der Unabhängigen Patientenberatung gGmbH fließen. Das entspricht rund einem Drittel der gesamten Fördersumme.
Die Abhängigkeit „in wirtschaftlicher, organisatorischer und teilweise personeller Hinsicht“ sei „geeignet, den Eindruck fehlender Unabhängigkeit und Neutralität in der Beratung hervorzurufen“, urteilte der Bundesrechnungshof.
Stiftung verkörpert die geforderte Unabhängigkeit
In dem Gutachten stellt der Stiftungsrechtler Prof. Dr. Bernd Andrick von der Ruhr-Universität Bochum nun heraus, dass die Rechtsform einer Stiftung in besonderer Weise die geforderte Unabhängigkeit und Neutralität der Unabhängigen Patientenberatung verkörpern würde.
Der Stiftungsvorschlag sieht vor, dass der Zweck einer solchen Stiftung darin liegen solle, die unabhängige Beratung zu sichern und zu fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe solle die Stiftung einen jährlichen Zuschuss des Bundes erhalten, heißt es weiter. Dabei läge die Rechtsaufsicht über die Stiftung laut Vorschlagsempfehlung beim Bundesministerium für Gesundheit.
Fachliche Nähe zu Patient*innenorganisationen
Weiter empfiehlt Prof. Andrick, das Leitungsorgan mit Organisationen zu besetzen, die eine enge fachliche Nähe zur Patientenberatung haben. Dem würden insbesondere die maßgeblichen Patientenorganisationen gemäß 140f SGB V gerecht. In einem angemessenen Verhältnis zu den Patientenorganisationen solle schließlich der Bund als Stiftungsinitiator eingebunden werden, so der Gutachter weiter.
Auch die maßgeblichen Patientenorganisationen – neben dem Deutschen Behindertenrat (vertreten durch den SoVD, den VdK, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.) auch der vzbv, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG) und die Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP) – sind überzeugt davon, dass unter dem Dach einer zivilgesellschaftlich getragenen Stiftung eine neue UPD im Dienste der Patient*innen entstehen kann.
Augenmerk auf vulnerable Gruppen ist geboten
SoVD-Präsident Adolf Bauer stellt fest: „Die Unabhängige Patientenberatung muss im Interesse der Patient*innen beraten. Das nun vorliegende Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv zeigt, wie eine Neustrukturierung aussehen sollte. Das möchten wir in der gemeinsamen Erklärung unterstreichen.“ Zu den in der gemeinsamen Erklärung erhobenen Forderungen gehören konkret:
die Gewährleistung der Unabhängigkeit von Industrie, Leistungserbringer*innen und Kostenträger*innen,
- die ausreichende Finanzierung aus Steuermitteln, basierend auf dem Argument: „Die UPD ist für alle da!“,
- die Verstetigung durch eine nachhaltige, zivilgesellschaftliche Trägerstruktur,
- der enge Austausch mit der Patient*innenvertretung in der Gesundheitspolitik,
- Beratungsangebote in regionalen Stellen und in Kooperation mit weiteren Akteur*innen vor Ort sowie mit digitalen Formaten,
- ein zentrales Wissens- und Qualitätsmanagement,
- das Richten eines zentralen Augenmerks auf vulnerable Personengruppen sowie
- neben dem Informationsangebot eine begleitende Unterstützung für Patient*innen.
Politik muss in dieser Legislatur Weichen stellen
Damit eine Neuaufstellung der UPD gelingen kann, muss nach Überzeugung der maßgeblichen Patientenvertreter*innen, die den Aufruf Anfang Februar unterzeichneten, die Politik noch in dieser Legislaturperiode die Weichen für die Reform stellen. Denn die aktuelle Förderperiode läuft noch bis zum Jahresende 2022.