Im Januar kommt die Wohngeldreform. Damit haben mehr Menschen Anspruch und die Höhe der Unterstützung steigt. Doch aufgrund der erwarteten Überlastung der Ämter werden die Anträge erst später bewilligt. Auszahlungen gibt es daher womöglich erst ab März 2023.
Bundestag und Bundesrat haben die Wohngeldreform und damit die Einführung des sogenannten Wohngeld Plus ab Januar 2023 beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wächst die Zahl der Anspruchsberechtigten von derzeit etwa 600.000 auf rund zwei Millionen Haushalte.
Zugleich steigt die Summe, die an Wohngeldbeziehende ausgezahlt wird. Der Wohngeldbetrag erhöht sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Das bedeutet eine Verdoppelung von derzeit im Durchschnitt rund 180 Euro auf dann rund 370 Euro pro Monat.
Der SoVD begrüßt die Ausgestaltung des neuen Wohngeldes. Anlässlich der Vorstellung der Pläne im September stellte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest: „Das neue Wohngeld kommt genau zur richtigen Zeit und erfüllt unsere Forderungen. Denn schon sehr bald müssen alle ihre Heizungen anschalten. Und Menschen mit niedrigen Einkommen müssen für eine warme Wohnung mehr Geld ausgeben, denn häufig leben sie in schlecht isolierten Wohnungen.“
Bei Anträgen droht lange Bearbeitungszeit
Doch ob die Menschen tatsächlich bereits im Januar von der Leistung profitieren können, ist zweifelhaft. Mehrere Stellen warnen, dass es zu großen Verzögerungen zwischen Antragsstellung und der Bewilligung kommen kann. Wer das Wohngeld ab Januar beantragt, wird es wohl erst später, dafür aber immerhin rückwirkend erhalten. „Es ist anzunehmen, dass die Bearbeitungszeit stärker steigt“, sagte die Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) gegenüber der Bild-Zeitung.
Auch Ramona Pop, Vorständin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, sieht ein solches Szenario kommen. Gegenüber der Welt sagte sie, es drohe zum Jahresanfang ein „Ämter-Chaos, sodass Menschen wochen- oder sogar monatelang auf die Bearbeitung und Auszahlung warten müssten.“
Komplizierter Antrag schreckt Berechtigte ab
Wohngeld können Menschen mit geringen Einkommen bekommen, die keine Sozialleistungen wie etwa Grundsicherung beziehen. Derzeit sind knapp die Hälfte der Beziehenden Rentner*innen. Um Wohngeld zu bekommen, muss ein Antrag beim entsprechenden Amt gestellt werden. Viele, die Anspruch auf die Leistung hätten, wissen davon gar nichts. Zudem ist der Antrag sehr lang und kompliziert. In vielen Bundesländern ist es dabei nicht möglich, ihn digital auszufüllen und einzureichen.
Eine erste Orientierung bietet der Wohngeldrechner auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der ist bisher allerdings noch nicht an die Reform angepasst.
Die Wohngeldreform war auch Thema in der neuesten Ausgabe von „Engelmeier live“. Dabei sagte Michaela Engelmeier: „Es ist wichtig, dass Menschen davon wissen, dass sie es beantragen können. Das Wohngeld ist kein Almosen, es steht den Menschen zu.“