Berlin. An diesem Freitag entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Was Bundeskabinett und Bundestag bereits verabschiedet haben, drohen die CDU-geführten Länder und Bayern nun zu kippen. SoVD-Präsident Alfred Bornhalm sieht die Länderkammer hier in der Pflicht: „Dieser Gesetzentwurf an sich war aus unserer Sicht schon kein ganz großer Wurf. Es ist zwar gut, dass der Arbeitsmarkt nun inklusiver gestaltet werden soll. Auch die höhere Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen, wird eine zusätzliche Motivation sein. Aber das mögliche Bußgeld zu streichen, wenn Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen, ist das völlig falsche Signal. Dieses Gesetz genügte gerade den Minimalanforderungen. Es jetzt aber aus politischem Kalkül oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu blockieren, wäre fatal und menschlich enttäuschend.“
Auch die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier appelliert an die Bundesländer: „Jetzt müssen alle zeigen, ob sie es mit der Inklusion wirklich ernst meinen. Für uns ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen geschützt werden sollen, die lieber die Ausgleichsabgabe zahlen, als sich Menschen mit Behinderungen in den Betrieb zu holen. Offensichtlich möchte man rund 200.000 bestens ausgebildete Menschen weiter zum - steuerfinanzierten - Zuhausebleiben verdammen, statt sie beim täglich bejammerten Fachkräftemangel mitanpacken zu lassen. Das kann nicht sein. Sollten die unionsgeführten Länder mit ihrer Blockade Erfolg haben, wird die Ausgleichsabgabe auch künftig weiter zu guten Teilen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen fließen. Und das ist nicht der nötige Schritt nach vorn, sondern das genaue Gegenteil von Arbeitsmarktinklusion.“
V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel